Kontaktlinsen und Brillen: Was bezahlt die Krankenkasse?

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Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung braucht eine Sehhilfe, was unter Umständen den Geldbeutel enorm belasten kann.

Nun stellt sich die Frage: Werden die anfallenden Kosten von der Grundversicherung übernommen?

Wird ein Teil übernommen? In welchen Fällen lohnt sich eine Zusatzversicherung? Genau diese Fragen werden wir in diesem Beitrag klären.

Die Grundversicherung der Krankenkasse deckt im Normalfall nur einen geringen Teil der Kosten

Grundsätzlich bekommen Erwachsene keine Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen. Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr erhalten jedoch einen jährlichen Beitrag von CHF 180.00 für Kontaktlinsen und Brillengläser. Um die Beiträge zu erhalten, muss eine Verordung des Augenarztes eingereicht werden.

Grundversicherungs-Beiträge der Krankenkasse bei einer Erkrankung

Grundversicherungs-Beiträge der Krankenkasse bei einer ErkrankungGrundversicherungs-Beiträge der Krankenkasse bei einer Erkrankung

Die Situation bei Erwachsenen und Kindern verhält sich anders, sobald die Veränderung des Sehvermögens auf eine Erkrankung zurückzuführen ist und aufgrund dessen eine Sehhilfe benötigt wird.

Krankheiten können beispielsweise eine Hornhauterkrankung oder Katarakt sein. In diesem Fall werden Beiträge ausbezahlt, welche von der jeweiligen Diagnose abhängig sind.

Die Beiträge der Grundversicherung beziehen sich in allen Fällen ausschliesslich auf Kontaktlinsen und Brillengläser.
Brillengestelle und Pflegemittel für Kontaktlinsen werden nicht berücksichtigt und sind von der Grundversicherung der Krankenkassen ausgeschlossen.

Achtung: Selbstbehalte und Franchisen der versicherten Person bleiben in allen oben genannten Fällen ebenfalls gültig.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Sehhilfen?

Wer von der Krankenkasse Beiträge an seine Sehhilfe erhalten möchte, sollte auf jeden Fall eine Zusatzversicherung abschliessen.

Der Leistungsumfang und die Kosten variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Es lohnt sich also, die verschiedenen Angebote zu prüfen und zu vergleichen.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Sehhilfen?Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Sehhilfen?

Kurz gesagt: Der Optiker ist berechtigt, Kontaktlinsen abzugeben und anzupassen. In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht.

Die Höhe der Kostenerstattung ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Die Optiker sind verpflichtet, die Versicherten über die Kostenerstattung zu informieren. Kontaktlinsen sind Sehhilfen, mit denen Fehlsichtigkeiten ausgeglichen werden können. Vor allem bei jungen Menschen sind Kontaktlinsen eine beliebte Sehhilfe. Kontaktlinsen sind eine sehr praktische Sehhilfe, da sie unsichtbar getragen und jederzeit herausgenommen werden können.